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Fragen zum Mietrecht -
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Haus & Grund Unna e.V.

Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Haus & Grund begrüßt Vorschlag des Bundesfinanzministers

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner, wonach Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Werbungskosten unter 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben sollen. „Das ist endlich ein Vorschlag, der für viele private Kleinvermieter eine echte Entlastung von Bürokratie darstellt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er schlug zudem vor, in zwei Jahren zu prüfen, ob die Freigrenze auf 1.500 Euro angehoben werden könne. Die geplante Regelung ist Teil des Referentenentwurfs eines Wachstumschancengesetzes.

Wichtig sei, dass Vermieter auf Antrag weiterhin eine Steuerklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben können, wenn die Vermietung zu Verlusten führt. Dies treffe nach der jüngsten Vermieterbefragung des Verbandes auf 37,5 Prozent aller privaten Kleinvermieter zu.

Haus & Grund weist darauf hin, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Sie kümmern sich um diese Mietverhältnisse als Rentner oder neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. „In den letzten Jahren wurde das Miet- und Steuerrecht immer komplizierter. Viele Vermieter blicken hier schlicht nicht mehr durch. Umso wichtiger ist dieses Signal. Vergleichbare Entlastungen müssen im Mietrecht folgen“, forderte Warnecke.