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Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz
Neue Lösung muss sich an der Praxis ausrichten
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke. Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin
Bundesjustizminister Buschmann zu Gast
„Die von Minister Habeck geplante Heizwende und die europäischen Mindestenergiestandards für Gebäude werden die private Altersvorsorge von Millionen Hauseigentümern zerstören.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute bei der Eröffnung des diesjährigen Verbandstages in Berlin. Er dankte dem anwesenden Bundesjustizminister für seine Ankündigung, die Pläne stoppen zu wollen. Buschmann hatte diese als Kostenhammer und schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte bezeichnet.
Die Frage, ob der Klimaschutz das Wohnen unbezahlbar mache, diskutierte der Verband mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), sowie den Abgeordneten Julia Klöckner (CDU), Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lukas Köhler (FDP). Warnecke betonte dabei, dass das Ob der Energiewende nicht in Zweifel gezogen werden dürfe, ab das Wie neu debattiert werden müsse. Die aktuellen Pläne seien nicht zu finanzieren und gänzlich praxisfern. Die Bundesregierung müsse erst die Grundlagen wie eine kommunale Wärmeplanung und individuelle Sanierungsfahrpläne auf den Weg bringen, bevor die Eigentümer handeln könnten.
In einem weiteren Forum diskutierte Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek mit den Bundestagabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen), Zanda Martens (SPD), Thorsten Lieb (FDP) und Jan-Marco Luczak (CDU) den mietrechtlichen Kurs der Ampel-Koalition. Blazek betonte, dass sämtliche bereits beschlossenen Änderungen wie die CO2-Kostenteilung als auch geplante Vorhaben wie Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und die Einführung einer Teilwarmmiete die privaten Kleinvermieter weiter aus dem Markt drängen würden. Wer eine Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt anstrebe, müsse jedoch gerade die Privaten ermuntern, Wohnraum anzubieten.
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April
Mieter und Vermieter sehr besorgt wegen Heizungsverbots
„Das von Wirtschaftsminister Habeck geplante kurzfristige Verbot neuer Gas- und Ölheizungen bereitet privaten Vermietern und Mietern große Sorgen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute die aktuelle Entwicklung des Haus & Grund Wohnklima-Index. Nach einer leicht positiven Entwicklung zum Jahresbeginn zeichne sich aktuell eine deutliche Trendwende ab. Sowohl Vermieter als auch Mieter schätzen die Lage am Wohnungsmarkt negativer ein.
Der Wohnklima-Index ist mit -0,7 Prozentpunkten zum Vormonat und -1,9 Prozentpunkten zum Vorjahresmonat deutlich gefallen. „Alle Teilindizes entwickeln sich negativ. Durch die Heizkostenbelastung schätzen Mieter die Lage am Wohnungsmarkt schlechter ein“, erläuterte Warnecke. Hierbei spielten neben den hohen Energiekosten vor allem die hastig und mangelhaft eingeleitete Heizwende eine wesentliche Rolle.
Details zum Wohnklima-Index: https://www.hausundgrund.de/der-wohnklimaindex
Musterklagen zur Grundsteuer kommen
Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!
Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse
Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“
Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof. Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug!
5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:
Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell
1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer
Fakt: Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein.
Kritik: Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat. Und: Wenn der Bund die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von der Verfassung her – unterscheiden müssen.
2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar
Fakt: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200!
Kritik: Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar.
3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz
Fakt: Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-Stufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden.
Kritik: Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln (Brutto-Grundfläche), andere genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig (pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen – ohne Grund – mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte verletzt!
4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt
Fakt: Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen.
Kritik: Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen Mittelweg.
5. Steuerlast steht noch gar nicht fest
Fakt: Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein.
Kritik: Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland an:
Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern!
Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Ländern Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet.
Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.
Das verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz?“ von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Medienschaffende unter presse@hausundgrund.de kostenfrei anfordern.
GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich
Verbot von Öl- und Gasheizungen weiterhin vorgesehen
Mit dem heute vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die Nutzung von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen. Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas technisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen, so Haus & Grund. „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, so Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.
Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen. „Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung“, so Warnecke.
Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung. Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken. „Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so der Verbandspräsident.
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke.
Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor
„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:
• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.
Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:
• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel
CO2-Emissionshandel und Klimageld in den Vordergrund rücken
Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Emissionszahlen für die einzelnen Wirtschaftssektoren forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Abschaffung der jährlichen Sektorziele und eine Neuausrichtung des Klimaschutzgesetzes. „Mittlerweile müsste jedem klar sein, dass wir mit dem technokratischen Klein-Klein nicht vorankommen“, stellte Verbandschef Kai Warnecke fest. Er plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst zügig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und europaweit verlässlich CO2-Reduktionsziele festzulegen. Um Gebäudesanierungen voranzutreiben, müssen die Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Gebäudesanierung verwendet werden. Diese Förderung muss durch einen gesetzlichen Anspruch für Eigentümer verbrieft werden. Flankierend dazu bedarf es eines Pro-Kopf-Klimageldes, um die Bürgerinnen und Bürger bei den CO2-Preisen zu entlasten.
Warnecke kritisierte, dass der derzeitige Instrumentenmix kontraproduktiv sei und zeige, dass es im Wirtschaftsministerium an einem ordnungspolitischen Kompass fehle. „Es macht schlicht keinen Sinn, einen Preis für CO2 einzuführen und weiterhin an detaillierten verpflichtenden Vorgaben festzuhalten, wann wie welche Maßnahmen von jedem einzelnen Bürger umzusetzen sind. Das ist Abkassieren und Bevormunden aus einem Guss – aber kein wirksamer Klimaschutz“, resümierte Warnecke.
EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest
Haus & Grund sieht die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie wird weitreichende Folgen in Deutschland haben und Wohnen erheblich verteuern. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Parlament hin. „In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern“, erläuterte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin. Es werde viele Eigentümer geben, die das nicht stemmen können. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen ist bei älteren Gebäuden mit Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe zu rechnen. „Die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürger wurde vernichtet“, befürchtet Warnecke.
Die neugefasste Richtlinie wird auch Auswirkungen auf Neubauten haben. So sollen alle neuen Gebäude ab 2028 Null-Emissions-Gebäude sein. Das bedeutet, dass sie nicht nur eine hohe Energieeffizienz aufweisen müssen, sondern auch hohe Anforderungen an eine klimaneutrale Energieversorgung erfüllen müssen. „Das wird dem Neubau den nächsten Rückschlag geben und viele Träume von den eigenen vier Wänden platzen lassen“, so Warneckes Fazit.
Hintergrund: Das Ziel der EU ist, dass jedes einzelne Gebäude bis 2050 klimaneutral sein soll. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz aus dem Verkehr zu ziehen, indem auf EU-Ebene sogenannte Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) festlegt wurden. Diese MEPS basieren auf einem neu skalierten Schema für Energieausweise, bei dem – jedenfalls nach den Vorstellungen der EU-Kommission – die schlechtesten 15 Prozent jedes nationalen Gebäudebestands als Klasse G klassifiziert werden, während die Klasse A für Null-Emissions-Gebäude reserviert wird. Das Parlament hat mit seinem heutigen Beschluss gefordert, dass alle Gebäude in Europa bis 2033 mindestens die Klasse D erreichen sollen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und über etwaige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entscheiden.
Pläne von Habeck für Heizungsaustausch praxisfern
Haus & Grund: Bundeskanzler muss eingreifen
Nach einem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf aus dem Klimaschutzministerium von Robert Habeck sollen auf Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren immense Kosten zukommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Nachdem Minister Habeck bei seinem Entwurf einzig den Klimaschutz im Blick gehabt habe, sei es nun Aufgabe der restlichen Bundesregierung, die praktischen Auswirkungen auf die Bürger zu berücksichtigen. „Bundeskanzler Scholz muss nun dafür sorgen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert. Ansonsten enden Habecks Pläne in einem Desaster“, sagte Warnecke.
EU-Parlament will Mindestenergiestandards für Gebäude
Haus & Grund hält den Zertifikatehandel für geeigneteres Mittel
Das EU-Parlament hat sich nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, energetische Mindeststandards für Gebäude einzuführen. „Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Abstimmung im federführenden Industrieausschuss des Parlaments.
Er verwies gleichzeitig auf ein wesentlich geeigneteres Instrument: Nach Auffassung des Verbandes sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten. „Die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel müssen dann auch in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die EU mit dem bestehenden Emissionshandel ein funktionierendes System in den Händen hält und es nicht konsequent nutzt“, kritisierte Warnecke.
Die EU plant mit einer Reform der Gebäuderichtlinie Zeitpunkte festzulegen, bis zu dem Wohn- und Nichtwohngebäude bestimmte Energiestandards erreichen sollen. Bis 2050 sollen schließlich alle Gebäude klimaneutral sein. Weitere Details und auch mögliche Sanktionen für Eigentümer, die die Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert.
Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!
Verbände-Allianz fordert Sicherheit und Entlastung
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden! Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrecht-licher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentü-mern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.
Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.
Musterklagen gegen die neue Grundsteuer
Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform! Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur ge-richtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst, werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.
Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen und deren Bearbei-tungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuer-berater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.
Zum Hintergrund
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grund-steuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zü-gig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Januar 2023.
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Haus & Grund fordert Maßnahmenpaket
Die derzeitigen ökonomischen, aber auch politischen Rahmenbedingungen machen nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland den Eigentumserwerb zu einem Traum, der für viele Haushalte niemals in Erfüllung gehen wird. Daher forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag: „Die Eigentumsbildung muss endlich wieder ein zentrales Ziel staatlichen Handelns werden.“ Er beklagte das Förder-Chaos bei der Eigentums- und Neubauförderung, unwirtschaftliche energetische Standards mit zweifelhaftem Nutzen für den Klimaschutz, hohe Grunderwerbs- und Erbschaftsteuern sowie vielerorts zu wenig Bauland. Hinzu kämen hohe Energie- und Baupreise sowie anziehende Zinsen.
Um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:
• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie
• einheitlicher Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent
• eigenkapitalersetzende Darlehen durch die KfW
• Abkehr der ausschließlichen Neubauförderung von Effizienzhaus-40-Standards
• Schaffung einer soliden und langfristen Förderkulisse zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien, die sich ausschließlich an private Eigentümer richtet („Jung kauft alt“)
• auskömmliche Ausstattung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Millionen Euro jährlich
• der Staat muss das fördern, was er gesetzlich fordert
• Regulierungsmoratorium für die kommenden fünf Jahre
• Wenn dringend benötigtes Bauland fehlt, müssen Kommunen zur Bereitstellung von Bauland verpflichtet werden können. Um diese Pflicht durchsetzen zu können, bedarf es eines Verbandsklagerechts.
Hintergrund: Wohneigentum spielt für die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten eine zentrale Rolle – ganz gleich, ob es selbst genutzt oder auch privat vermietet wird. Die Wohnungsbestände von Privatpersonen sind die wesentliche Säule des deutschen Wohnungsmarktes. Gut 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland ist privates Eigentum. Zwei Drittel aller Mietwohnungen gehören vermietenden Privatpersonen; 45 Prozent aller Haushalte leben in ihren eigenen vier Wänden. So sorgen selbstnutzende und vermietenden Privatpersonen seit vielen Jahrzehnten für einen stabilen und funktionierenden Wohnungsmarkt. Indem diese Personen die Wohnraumversorgung für sich und ihre Mitbürger tagtäglich stemmen, verbinden sie wirtschaftliches und soziales Handeln auf besondere Art und Weise. Wer Eigentum bildet, schafft die nachhaltigste und sicherste Form der Altersvorsorge und entlastet sich, seine Familie und den Staat. Die privaten Bauherren und Erwerber sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Baustein zum Erreichen der Wohnungsbauzahlen der Bundesregierung.
Mieten 2022 real gesunken
Haus & Grund: Weitere mietrechtliche Eingriffe überflüssig
Die Nettokaltmieten sind im vergangenen Jahr real um 6,1 Prozent gesunken. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Verweis auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin. „Deutlicher können die Hinweise nicht sein, dass die von der Ampel-Koalition geplanten Mietrechtsänderungen überflüssig sind“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Arbeit darauf zu konzentrieren, dass hinreichend bezahlbare Energie vorhanden sei und mehr Wohnungen gebaut würden.
Warnecke wies darauf hin, dass die Herausforderungen für die Wohnungspolitik vielfältig seien. So dürfe sich die Energiepolitik für den Gebäudebestand nicht in immer höheren Anforderungen und kürzeren Fristen erschöpfen. Er forderte zudem endlich ein Klimageld einzuführen und auch die Sanierungsmaßnahmen zu fördern, die gesetzlich gefordert seien.
Studie: Mieten sind zwischen 2015 und 2021 bezahlbarer geworden
In allen Großstädten sind die Löhne schneller gestiegen als die Mieten
Für die Bezieher von Lohneinkommen ist das Mieten einer Wohnung in fast jeder Region Deutschlands seit 2015 bezahlbarer geworden. Das geht aus einer Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind die Löhne im Betrachtungszeitraum durchschnittlich um 14,2 Prozent gestiegen, die Bestandsmieten jedoch nur um 7,3 und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent. „Das gleiche Bild zeigt sich auch auf Kreisebene: Nur in 6 von 400 Kreisen sind die Bestandsmieten stärker gestiegen als die Löhne, bei den Neuvertragsmieten gilt dies in 49 Kreisen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Durchweg bezahlbarer sind die Mieten in allen sieben deutschen Großstädten geworden.
Aus Sicht des Verbandes ist für einen Großteil der privaten Haushalte die Bezahlbarkeit des Mietens gesichert. „Damit sind die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch nicht gelöst“, betonte Warnecke. Die hohe Wohnkostenbelastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen sei seit jeher ein soziales Problem, das jedoch nicht erst mit den hohen Mietsteigerungen der vergangenen Jahre entstanden sei. „Die steigenden Mieten resultieren allein aus einem Mangel an Wohnungen und den hohen Kosten energetischer Sanierungen. Die Ampel-Koalition muss jetzt alles tun, damit schnell ausreichend neue Wohnungen gebaut und bestehende günstiger saniert werden können. Zudem muss sie dafür sorgen, dass in Zukunft kein Bezahlbarkeitsproblem entsteht“, forderte Haus & Grund-Chef Warnecke.
Konkret schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:
• Fördern, was gesetzlich bei Neubau und Sanierung gefordert ist
• Sanierungsförderung auf 25 Mrd. Euro pro Jahr aufstocken und verstetigen
• Eigene Förderbereiche für private Eigentümer
• Baulandplanungspflicht für Kommunen einführen
• 65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen verschieben
• Mietpreisbremse nicht verlängern
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Grundsteueraufkommen beim Wert von 2015 vorübergehend deckeln
Zukunft der Innenstädte: Kleinteiligkeit statt einseitiger Abhängigkeit
Studie zeigt wie Zentren attraktiver werden
„Die in die Herzen unserer Innenstädte implantierten Einkaufszentren und Kaufhausstandorte zeigen sich heute bereits vielerorts als städtebaulicher Misserfolg. Kommt nun auch noch ein ökonomischer Misserfolg dieser Standorte hinzu, drohen unsere Innenstädte zu kollabieren.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Zukunft der Standorte der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof.
Aus Eigentümerperspektive nutze ein Festhalten an innerstädtischen Großstandorten nichts. Scheitern diese Großkonzepte, seien sie ein doppeltes Problem: Der Frequenzbringer fällt weg und Leerstand mit all seinen Folgen droht. Haus & Grund fordert daher nicht nur eine kleinteilige und vielfältige Nachnutzung ehemaliger Kaufhausstandorte, sondern dass diese auch auf kleinteilige Eigentümerstrukturen zurückgeführt werden. Hier seien vor allem die Kommunen gefragt, das Thema anzupacken und lokale Interessengruppen der Innenstadt frühzeitig einzubinden.
Dass die Innenstädte in Deutschland auch nach der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv sein können, zeigt die aktuelle Deutschland-Studie Innenstadt, an deren Entstehung Haus & Grund Deutschland beteiligt war. Dies gelinge, wenn sich die Städte rechtzeitig auf die gewandelten Bedürfnisse der Menschen einstellten. Die Menschen wünschten sich mehr Angebote jenseits der althergebrachten Einkaufsmöglichkeiten. „Konsumschlachten sind passé. Das Augenmerk der Innenstadtbesucher liegt auf attraktiven Städtebau wie beispielsweise mehr Grünflächen. Darauf müssen sich Verwaltung, Handel und Gastronomie einstellen“, fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Erkenntnisse der Studie zusammen.
Download der Studie
Trotz Energiepreisbremsen: Verbraucher müssen mit höheren Kosten rechnen
Rechtzeitig über staatliche Unterstützungen informieren
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heute vom Bundestag beschlossenen Preisbremsen für Gas und Strom. Gleichzeitig riet er Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich dennoch auf hohe Kosten vorzubereiten. „Die Abrechnungen für 2022 werden bei vielen Eigenheimern und Mietern für böse Überraschungen sorgen. Der vier- bis fünffache Einfuhrpreis beim Gas wird zwangsläufig zu einer deutlichen Preiserhöhung führen. „Daran ändert auch der eingesparte Dezember-Abschlag nichts“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
In 2023 wirkten dann zwar die Preisbremsen, diese verhinderten jedoch nicht, dass sich die Energiepreise verdoppeln werden. „Jeder Haushalt ist und bleibt aufgefordert, Energie einzusparen“, riet Warnecke. Verbrauchern, die die hohen Energiekosten nicht tragen könnten, empfahl er, sich rechtzeitig Rat zu holen und gegebenenfalls Wohngeld zu beantragen. Dieses werde nicht nur an einkommensschwache Mieter gezahlt, sondern ebenso an selbstnutzende Eigentümer, die ihre Wohnkosten nicht mehr alleine tragen können.
An die Bundesregierung richtete Haus & Grund den Appell, sämtliche Bemühungen zu verstärken, das in Deutschland zur Verfügung stehende Gasangebot zu erhöhen. Nur dies würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen. Ebenso gelte es, für ein ganzjährig stabiles Stromangebot zu sorgen.
Eigenheime werden überwiegend aus dem Bestand erworben
Haus & Grund fordert mehr Wumms bei Wohneigentumsförderung
„Das von Bundesbauministerin Geywitz geforderte Umdenken beim Eigenheim findet längst statt.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Appell der Ministerin, weniger neu zu bauen und bestehende Gebäude zu sanieren. „Wie Geywitz‘ eigene Behörde, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, unlängst mitteilte, wird Wohneigentum zu knapp 80 Prozent aus dem Bestand erworben“, erläuterte Warnecke.
Er wies zudem darauf hin, dass das Einfamilienhaus die beliebteste Wohnform sei. Während die Fertigstellungen in den letzten Jahren konstant blieben, sei die Nachfrage nach Einfamilienhäusern im Bestand massiv gestiegen. Vor diesem Hintergrund erkläre es sich nicht, warum die geplante Wohneigentumsförderung nur auf den Neubau abziele. „Die neue Eigentumsförderung der Bundesbauministerin muss dringend auch den Kauf bestehender Häuser umfassen – und zwar mit deutlich mehr Wumms als bisher vorgesehen“, forderte Warnecke.
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Verband weist auf hohe Belastungen in den kommenden Jahren hin
„Es muss auch in Zukunft möglich sein, eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie ohne ein finanzielles Desaster an seine Kinder zu vererben. Deshalb sollten sich die Länder jetzt zügig auf höhere Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verständigen.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin mit Blick auf die ab dem neuen Jahr geltenden Bewertungsregeln. Diese führen nach Angaben des Verbandes in weiten Teilen Deutschlands zu Wertsteigerungen von 20 bis 30 Prozent. Die seit 2009 unveränderten Freibeträge müssten erhöht werden, um die rein rechnerisch bedingten Wertsteigerungen wieder aufzufangen.
Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass die Energiewende im Gebäudebestand den Eigentümern und ihren Erben finanziell viel abverlangen werde. „Wenn der Staat den Eigentümern kein Geld zum Sanieren und für Modernisierungen lässt, werden zahlreiche Erben verkaufen müssen, um ihrer Steuerpflicht nachkommen zu können. Das Ergebnis wäre eine ärmere Bevölkerung mit noch weniger Vermögen als ohnehin schon“, betonte Warnecke.
Haus & Grund begrüßt Gaspreisbremse
Entlastungen müssen schon im Januar spürbar sein
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Einführung einer Gaspreisbremse. Es sei wichtig, dass allen Haushalten, die mit Gas und Fernwärme versorgt werden, in dieser Krisensituation geholfen werde. „Das jetzt vorgesehene Ausweiten der Preisbremse auf die heizintensiven Monate Januar und Februar ist notwendig und richtig, um den Bürgerinnen und Bürgern durch den Winter zu helfen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke entsprechende Pläne der Bundesregierung.
Er wies darauf hin, dass durch die Rückwirkung der Bremse die tatsächliche Entlastung erst im März erfolgen werde. „Das wird für viele Bürgerinnen und Bürger am Jahresanfang eine sehr große finanzielle Herausforderung sein. Deshalb muss die Bundesregierung alles daransetzen, die tatsächliche Entlastung auf den Januar vorzuziehen.“ Es sei jetzt Aufgabe des Bundestages, dies sicherzustellen.
Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Bemühungen zu verstärken, das in Deutschland zur Verfügung stehende Gasangebot zu erhöhen. Nur dies würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen.
CO2-Kostenaufteilung purer Populismus
Haus & Grund kündigt Klage an
Als puren Populismus bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland den heutigen Beschluss der Ampelkoalition im Bundestag, die CO2-Kosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. „Eine Aufteilung reduziert den Sparanreiz beim Verursacher, also den Mietern. Das ist nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Er sprach sich zudem erneut dafür aus, ein Pro-Kopf-Klimageld einzuführen. Dies würde vor allem einkommensschwache Bürger entlasten und wäre mit den klimapolitischen Zielen vereinbar.
Mit Blick auf die derzeit sehr hohen Energiepreise erneuerte der Verband seine Forderung, die CO2-Bepreisung beim Heizen vorerst auszusetzen. „Aktuell hat der CO2-Preis keinen Lenkungseffekt. Er füllt ausschließlich die öffentlichen Kassen und verteuert das Wohnen. Das ist unverantwortlich“, betonte Warnecke.
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen
Haus & Grund kritisiert realitätsferne Politik
Die Ampel-Koalition muss ihre Energiepolitik für den Gebäudebestand der Realität anpassen. Nur dann sind die Herausforderungen für private Kleinvermieter zu meistern. So fasst der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die Ergebnisse einer Befragung von 1.500 seiner Mitglieder zusammen, die heute in Berlin vorgestellt wurden.
Die zentralen Ergebnisse lauten:
• Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung.
• Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen.
Aber:
• 50 Prozent der Befragten geben als Modernisierungshemmnisse fehlende Rentabilität an
• Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht einen Verlust.
• Fast zwei Drittel der Befragten nutzen ausschließlich oder überwiegend Eigenkapital zur Finanzierung gebäudebezogener Maßnahmen.
„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem dünnen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“ Konkret forderte Warnecke:
• Die privaten Vermieter brauchen endlich eine kommunale Wärmeplanung. Sie müssen wissen, wann in ihrer Stadt welche Energien zur Verfügung stehen, um klimafreundliche Investitionen zu tätigen.
• Jeder private Vermieter benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Nur so erfährt jeder Einzelne, wann welche Maßnahmen am Gebäude überhaupt sinnvoll und machbar sind.
• Der Staat muss endlich auch solche Maßnahmen finanziell fördern, die gesetzlich gefordert sind.
• Private Vermieter brauchen speziell nur für sie zugängliche, dauerhaft ausgestattete Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Angepasste Vorauszahlungen nicht aussetzen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Weitergabe der vom Staat übernommenen Dezember-Abschlagszahlungen bei Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu organisieren. „Auf diesem Weg können die Entlastungsbeträge unbürokratisch und nach dem Anteil ihres Verbrauchs an die Mieter verteilt werden. Diese sinnvolle Lösung sollte daher nicht durch komplizierte Einzelmaßnahmen aufgeweicht werden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mieter, deren monatliche Vorauszahlungen aufgrund der steigenden Gaspreise in den letzten neun Monaten erhöht wurden, diesen Erhöhungsbetrag im Dezember nicht leisten müssen. Da aber bisher nur wenige Vermieter die Vorauszahlungen wegen der steigenden Gaspreise erhöhen konnten, fordert Haus & Grund die Streichung dieser Option. „Nur wenige Mieter könnten dies in Anspruch nehmen, aber bei allen Mietern würden hohe Erwartungen geweckt. Diese Irritationen sollte die Ampel-Koalition vermeiden“, sagte Warnecke.
Mieter mit Energieschulden benötigen direkte Hilfen
Kündigungsmoratorium ist überflüssig
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat sich heute für direkte staatliche Hilfen für Mieter ausgesprochen, wenn diese ihre Energiekosten nicht tragen können. „So kommt das Geld dort an, wo es gebraucht wird“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dann sei auch kein Kündigungsmoratorium notwendig, wie es von der Expertenkommission Gas und Wärme heute empfohlen wurde.
Auch der vorgeschlagene Sofort-Hilfsfonds für Vermieter in Verbindung mit einen Kündigungsmoratorium sei keine Lösung. „Für große Wohnungsunternehmen mag das eine Hilfe sein, vermietenden Privatpersonen werden hier aber Steine statt Brot angeboten“, sagte Warnecke.
Hintergrund: In seinem heute vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt der Expertenrat ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, wenn der Mieter seine Nebenkostenabrechnung wegen gestiegener Energiepreise nicht fristgerecht bezahlen kann. Mieter sollten, so die Empfehlung, mindestens ein halbes Jahr Zeit erhalten, um die Zahlungen zu begleichen. Betroffene Vermieter sollten in diesen Fällen einen Anspruch auf Liquiditätshilfe aus einem Hilfsfonds erhalten.
Schnelle Entlastung der Gas- und Wärmekunden
Haus & Grund fordert praktikable Lösung
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert eine finanzielle Entlastung aller von hohen Energiepreisen belasteten Haushalte. Die vorgelegten Pläne für eine einmalige Entlastung im Dezember seien ein Schritt in die richtige Richtung, stellten für private Vermieter jedoch eine erhebliche bürokratische Belastung dar.
„Die Weiterleitung der Entlastungsbeträge an die Mieterinnen und Mieter im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung ist der einzig praktikable Weg“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Allerdings sei es unverständlich, warum trotz dieser Erkenntnis von den Vermietern verlangt werde, im Dezember eine Schätzung über die konkreten Entlastungen der Mieter abzugeben. Hierfür läge vor der Heizkostenabrechnung keine solide Datenbasis vor. „Keinem Mieter ist geholfen, wenn sein Vermieter dazu verpflichtet wird, aus dem Bauch heraus Schätzungen über etwaige Entlastungen abzugeben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen können“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die in Deutschland zur Verfügung stehenden Gasmengen zu erhöhen. Nur ein höheres Gasangebot würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen.
Haus & Grund fordert Regulierungsmoratorium
400.000 neue Wohnungen pro Jahr gänzlich unrealistisch
Das Ziel der Bundesregierung, pro Jahr 400.000 zusätzliche Wohnungen zu bauen, ist nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland illusorisch. „Wir haben aktuell eine multiple Krisenlage, die nicht nur das Bauen und Modernisieren abwürgt, sondern das Wohnen enorm verteuert.“ Das sagte Verbandschef Kai Warnecke anlässlich des heutigen Bündnis-Tages bezahlbarer Wohnraum in Berlin.
Die Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme sind aus Sicht von Haus & Grund nicht überzeugend, weil sie statt einer praxistauglichen Lösung drei zeitlich gestaffelte, nicht umsetzbare Lösungen umfassen: Einmal-Erstattung, Härtefonds und Gaspreisbremse. Zudem sollen laut Expertenvorschlag private Vermieter die nicht erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen für einen Monat absenken. Und schließlich solle die Gaspreisbremse erst nach der Heizperiode greifen. „Das wäre viel zu spät“, kritisierte Warnecke. Er sprach sich für eine sofortige, zielgerichtete und einfache Entlastung aus.
Um die aktuelle Krisenlage zu entspannen, fordert Haus & Grund ein fünfjähriges Regulierungsmoratorium, um Vermietern, Selbstnutzern und Mietern die nötige Flexibilität zu geben. Unter anderem schlägt der Verband Folgendes vor:
• Keine Pauschalvorgabe, dass jede ab 2024 neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent auf der Basis von erneuerbaren Energien zu betreiben sein soll. Hier muss individuell geprüft werden, was technisch und aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten machbar ist.
• Bürokratische Hürden für Fotovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern kippen
• Fördern was gefordert ist; dies hilft, die Sanierungsrate zu erhöhen
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Vermieter müssen immer dann die Heizkostenvorauszahlungen angemessen erhöhen können, wenn die Versorger ihrerseits die Vorauszahlungen erhöhen
• Kommunen müssen bis 2025 eine Wärmeplanung vorlegen
• Eine europäische Gesamtlösung für die Energieversorgung auf den Weg bringen, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu beenden.
„Wir brauchen jetzt viel Pragmatismus, wenn wir aus der Krise mit einem blauen Auge herauskommen wollen. Wer jetzt stur an Koalitionsvereinbarungen und Parteiprogrammen festhält, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt“, betonte Warnecke.
CO2-Kostenaufteilung ist Irrweg
Zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter aussetzen
„Die Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermieter ist ein Irrweg.“ Das sagte der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, vor der morgigen Expertenanhörung im Bundestag zu dem entsprechenden Gesetzentwurf.
In Normalzeiten sei die CO2-Bepreisung vernünftig, um den Wechsel zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. „Als die Bundesregierung dann überrascht feststellte, dass dies zu Mehrbelastungen bei den Mietern führt, begann der Irrweg. Denn statt – wie von allen Experten empfohlen – alle Bürger mit einem Pro-Kopf-Klimageld zu entlasten, sollen die CO2-Kosten nun auf höchst bürokratischem Weg aufgeteilt werden. Das schwächt den Klimaschutz und entlastet im Vergleich zum Klimageld minimal“, stellt Warnecke fest.
Angesichts der Preisexplosion auf den Energiemärkten plädiert der Verband für ein sofortiges Aussetzen der CO2-Bepreisung beim Heizen. „Bei den aktuellen Preisen ist der Lenkungseffekt für zusätzliches Energiesparen gleich null. Der Staat muss jetzt alles unterlassen, was die Belastung der Bürger weiter erhöht“, forderte Warnecke.
Haus & Grund fordert Verzicht auf Gasumlage
Alles unterlassen, was Energie weiter verteuert
Der Eigentümerverband forderte heute von der Bundesregierung, auf eine Gasumlage zu verzichten. Vor dem Hintergrund der angekündigten Verstaatlichung des Gasimporteurs Uniper sei diese obsolet. „In der aktuellen Situation muss der Staat alles unterlassen, was Energie weiter verteuert“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Zudem forderte der Verband, die CO2-Bepreisung fossiler Heizstoffe auszusetzen. Deren Ziel sei es, durch eine Verteuerung fossiler Energien einen Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. „Fossile Brennstoffe sind aktuell so teuer, dass eine politisch herbeigeführte künstliche Verteuerung absolut überflüssig ist“, erläuterte Warnecke.
Auch drittes Entlastungspaket ohne Klimageld
Verbesserungen beim Wohngeld und Lastenzuschuss
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass auch im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung kein Klimageld enthalten ist. „Wenn der Staat den Bürgern Geld nehmen möchte, geht es ganz schnell. Beim Zurückgeben von Geld gehen dem Staat dann plötzlich die Ideen aus“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke die am Wochenende vorgestellten Maßnahmen der Bundesregierung.
Das Klimageld hätte spätestens mit der Einführung der CO2-Bepreisung beim Heizen und Tanken Anfang 2021 eingeführt werden müssen. Nun werde der Bund das dritte Jahr in Folge über 7 Milliarden Euro kassieren, die er eigentlich nicht haben sollte. Warnecke verwies darauf, dass der CO2-Preis das Verbraucherverhalten lenken, den Staat aber nicht reicher und die Bürger nicht ärmer machen solle. Vorschläge, wie der Staat das Geld überweisen könne, gebe es genug.
Der Verband begrüßte hingegen die Verbesserungen beim Wohngeld mit dem Heizkostenzuschuss sowie die Ausweitung des Berechtigtenkreises. „Hier wird gezielt jenen geholfen, die sonst in den kommenden Monaten noch größere Probleme hätten, ihre Heizkosten zu zahlen“, sagte Warnecke. Zudem kämen diese Verbesserungen sowohl betroffenen Mietern als auch – über den Lastenzuschuss – betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern zugute.
Energiepreise: Haus & Grund fordert Entlastung für private Vermieter
Lösung kostet die Steuerzahler keinen Cent
„Die Energiepreissteigerungen treffen weite Teile der Bevölkerung hart. Mit als erste geraten jetzt private Vermieter zunehmend in finanzielle Schieflage und sind von Insolvenzen bedroht. Viele Rückmeldungen unserer über 910.000 Mitglieder sind dramatisch und enden meist in der Erkenntnis, die Vermietung aufgeben zu müssen.“ So beschreibt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die aktuelle Lage in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie an die Bundesbauministerin, den Bundesjustizminister und den Bundeswirtschaftsminister.
Hintergrund ist, dass die Gasversorger derzeit die Preise teilweise massiv erhöhen und die Abschlagszahlungen der Vermieter an die Versorger sofort steigen. Eine einvernehmliche Erhöhung der Vorauszahlungen der Mieter gelinge nach Angaben von Haus & Grund jedoch immer seltener und eine einseitige Erhöhung sei unzulässig. „Wenn die Ampel-Koalition nicht eingreift, tragen die privaten Vermieter die Last in den kommenden sieben bis acht Monaten alleine. Das werden viele – gerade vermietende Rentner – nicht durchhalten“, fürchtet Warnecke. In einem kleinen Mehrfamilienhaus könne sich die zusätzliche Kostenlast bis zum kommenden Frühjahr auf einen fünfstelligen Betrag summieren.
Warnecke fordert eine gesetzliche Änderung, so dass eine Anpassung der Vorauszahlungen durch die Vermieter immer dann zeitnah möglich ist, wenn die Versorger ihrerseits die Vorauszahlungen erhöhen. „Selbstverständlich müssen diese Anpassungen auch weiterhin angemessen sein. Damit wäre aber ein großer Schritt zur Stabilisierung des Vermietungsmarktes getan, der durch direkte Hilfen für einkommensschwache Mieter ergänzt werden sollte“, unterstrich Warnecke.
Energie einsparen: mit gesundem Menschenverstand – ohne Zwang
Haus & Grund lehnt neue Verordnungen der Bundesregierung ab
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Verordnungen zum Einsparen von Gas und Strom ab. „Die vorgesehenen Regelungen sind überflüssig und unrealistisch. Der gesunde Menschenverstand der Bürgerinnen und Bürger ist gut genug, um die Herausforderungen meistern zu können. Die Politik muss den gesunden Menschenverstand daher nicht in Verordnungen gießen, sondern endlich ihre Aufgabe wahrnehmen und die Energieversorgung sicherstellen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Haus & Grund bezweifelt beispielsweise die Sinnhaftigkeit zusätzlicher Verbrauchsinformationen für Mieter im Oktober. Es sei bereits jetzt im Interesse der Vermieter, ihre Mieter über die zu erwartenden Gaspreise zu informieren. Der Verband wies darauf hin, dass es der Vermieter sei, der in Vorleistung gehe und die Gasrechnungen bezahle. „Damit Mieter nicht in die Schuldenfalle tappen, wäre es effektiver, im Oktober eine unterjährige Vorauszahlungsanpassung zuzulassen“, forderte Warnecke.
Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass eine Verpflichtung zum Heizungscheck, zum hydraulischen Abgleich, zur Heizungsoptimierung und zum Pumpentausch in der gegenwärtigen Energiekrise wenig helfen. Es fehlten schlicht die nötigen Fachkräfte und Geräte. Der Verband bezweifelt daher, dass die vorgesehenen Verpflichtungen fristgerecht bis zum Herbst 2024 umgesetzt werden können. „Es macht keinen Sinn, pauschal alle gasbetriebenen Heizungen zu überprüfen. Wir sollten die vorhandenen Ressourcen auf diejenigen Gebäude konzentrieren, deren Heizungen schlecht funktionieren und wo der Gasverbrauch überdurchschnittlich hoch ist“, sagte Warnecke.
Um die Energiekostensteigerungen abzufedern, rät Haus & Grund privaten Vermietern im Einvernehmen mit ihren Mietern sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauches, wie eine Nachtabsenkung, zu vereinbaren. Dafür sei es wichtig, dass die aktuelle Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA bestehen bleibe und gegebenenfalls aufgestockt werde.
Habeck hat keinen Plan
Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium sind Scheinlösung
„Die bekannt gewordenen Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind eine Scheinlösung, die dem Ernst des Themas nicht angemessen sind“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die geplanten Vorgaben zum Energiesparen. So sollen beispielsweise etwaige mietvertragliche Regelungen zu Mindesttemperaturen nichtig werden, um den Mietern größere Einsparungen zu ermöglichen. „Hier werden Mieter für dumm verkauft. Im unproblematischen Temperaturbereich war weniger heizen faktisch auch bisher möglich. Und in Temperaturbereichen, wo Schimmelbildung ein Problem wird, ist der Mieter nach wie vor verpflichtet, Schäden durch richtiges Heizen und Lüften zu verhindern“, betonte Warnecke.
Der Verband forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, auf kleinteilige und sogar wirkungslose Einsparvorgaben zu verzichten. Die Gaspreise seien so hoch, dass Vorgaben seitens der Regierung überflüssig seien. Die Regierung müsse hingegen alles unternehmen, dass die Bürger ihre Energieversorgung im kommenden Winter bezahlen können. „Wir brauchen also gezielte Unterstützungen für einkommensschwache Haushalte und einen Verzicht auf die CO2-Bepreisung beim Heizen und Tanken“, forderte Verbandschef Warnecke.
Klimageld ab 2023 auszahlen
Haus & Grund begrüßt Gesetzesvorlage
Das Klimageld muss ab 2023 ausgezahlt werden. Dies forderte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Das Bundesfinanzministerium schafft gerade im Rahmen des Jahressteuergesetzes die administrativen Voraussetzungen. Jetzt muss der Bundestag die finanziellen Mittel bereitstellen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Ansonsten bliebe die CO2-Bepreisung eine pure Steuererhöhung, was das „you will never walk alone“ des Kanzlers als leere Phrase entlarven würde.
Seit Anfang 2021 kassiert der Staat von den Bürgern zusätzliches Geld, wenn diese beim Heizen und Tanken fossile Energien verwenden. Im vergangenen Jahr nahm der Bund so 7,2 Milliarden Euro ein. Diese CO2-Bepreisung soll dazu führen, dass weniger fossile und mehr regenerative Energie verwenden werden. Mit dem Klimageld würden die gesamten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Pro-Kopf-Pauschale an alle Bürger zurückgezahlt. Die Rückzahlung würde einkommensschwächere Bürger stärker entlasten, weil sie in der Regel einen kleineren CO2-Fußabdruck hinterlassen als einkommensstärkere Bürger.
Haus & Grund-Wohnklima-Index – Stimmungsindikator für den Wohnungsmarkt
Kein guter Start für die Ampelkoalition
Die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt und die Erwartungen der Akteure für die Zukunft haben sich seit Jahresbeginn verschlechtert. Das berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und verweist auf den neu erhobenen Wohnklima-Index. Die Indexentwicklung deute darauf hin, dass die Ampelkoalition wohnungspolitisch keinen guten Start hatte. „Der Wohnungsmarkt ist stark reguliert und reagiert sensibel auf politische Entscheidungen. Der Haus & Grund-Wohnklima-Index ist für die Politik ein wichtiger Indikator, um die Auswirkungen politischer Handlungen sowie von externen Ereignissen einschätzen zu können“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
In Deutschland werden 53,5 Prozent aller Wohnungen vermietet. Private Kleinvermieter stellen etwa zwei Drittel aller Mietwohnungen zur Verfügung. Werden diese Akteure sowie ihre Mieter nach ihrer aktuellen Lage und ihren Erwartungen befragt, bekommt man einen guten Eindruck von der Stimmung auf dem Wohnungsmarkt. Haus & Grund Deutschland befragt seit Beginn dieses Jahres monatlich über 2.000 private Kleinvermieter und deren Mieter. Die gesammelten Informationen werden im Anschluss in einen Index gegossen. Steigt der Index, so deutet dies auf eine für Mieter und Vermieter positive Entwicklung hin.
„Bei einem steigenden Index schätzen die Vermieter ihre Lage positiv ein und die guten Zukunftsaussichten motivieren sie in die eigene Immobilie zu investieren und somit den Wohnstandard der Bewohner zu verbessern. Zudem müssen die Mieter in der Regel nicht mit Mieterhöhungen rechnen“, so Warnecke. Falle der Index, stiege wiederum die Spannung auf dem Wohnungsmarkt. Regulatorische Eingriffe der Politik und damit einhergehende schlechtere Erwartungen hemmten Modernisierungen, erhöhten den finanziellen Druck und zögen eventuell Mietsteigerungen nach sich.
Haus & Grund: SPD sollte Probleme lösen statt Nebelkerzen werfen
Kündigungsmoratorium und Begrenzung von Indexmieten ohne faktische Grundlage
„Ein Kündigungsmoratorium, wenn Mieter ihre Heizkosten nicht zahlen können, und eine Begrenzung von Indexmieten sind nichts als Nebelkerzen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute entsprechende Forderungen von SPD-Wohnungspolitikern. Die Kanzlerpartei solle sich angesichts einer sich dramatisch verschärfenden Wirtschaftskrise den wahren Problemen widmen.
Mit Blick auf ein Kündigungsmoratorium verwies Warnecke auf eine entsprechende Maßnahme am Beginn der Corona-Pandemie: „Das Moratorium war damals vollkommen überflüssig und ist es auch heute. Wenn es Probleme gibt, sprechen Mieter und Vermieter miteinander, um Lösungen zu finden – gänzlich ohne politische Einmischung. Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ist meist viel kooperativer, als es sich die Herren Kühnert und Daldrup vorstellen können.“
Auch die Forderung nach einer zusätzlichen Begrenzung von Mietererhöhungen im Rahmen von Indexmietverträgen hält Warnecke für verfehlt. Er verwies darauf, dass beispielsweise von 2015 bis 2020 die Verbraucherpreise jährlich durchschnittlich um ein Prozent stiegen. Vermieter, die mit ihren Mietern eine Indexmiete vereinbart hatten, hatten also wenig Spielraum für Mieterhöhungen. Im selben Zeitraum seien jedoch beispielsweise die Preise für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen im Mittel um etwa drei Prozent anstiegen. Die Preise für die Arbeit von Elektrikern seien innerhalb von fünf Jahren sogar um fast 21 Prozent gestiegen. Ein ähnliches Bild zeige sich heute: Die Inflationsrate liege bei 7,9 Prozent. Doch auch die Preissteigerungen für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen liegen aktuell bei 12,4 Prozent.
Warnecke erläuterte zudem, dass auch bei Indexmieten die Mieten nicht automatisch stiegen. Vielmehr müsse der Vermieter die Mieterhöhung durch eine Erklärung in Textform geltend machen. Somit werde der Vermieter auf jeden Fall Kontakt zu seinen Mietern aufnehmen und könne auf individuelle Umstände der Mieter reagieren. Das persönliche Gespräch sei insbesondere für die vermietenden Privatpersonen, die zwei Drittel alle Mietwohnungen anbieten, die Normalität.
Hohe Energiepreise: Wenn der Staat weniger nähme, wäre ein Anfang gemacht
Haus & Grund fordert Verzicht auf CO2-Bepreisung beim Heizen
„Angesichts hoher und weiter steigender Gaspreise sollte der Staat auf die CO2-Bepreisung beim Heizen verzichten“, forderte heute der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. Statt immer weitere und immer umfangreichere Entlastungspakete zu schnüren sei es besser, den Bürgern weniger tief in die Taschen zu greifen.
Nach Auffassung des Verbandes gäbe es eine Alternative zur Streichung der CO2-Bepreisung: Der Staat könne die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in voller Höhe in Form eines gleich großen Geldbetrags an jeden Bürger zurückgeben. „Ich sehe allerdings derzeit keinen Willen bei der Ampel-Koalition, dieses sozial- und klimapolitisch wichtige Instrument des Klimageldes umzusetzen“, gab Warnecke zu bedenken.
Für eine Drei-Zimmer-Wohnung mit einer relativ schlechten Energiebilanz (CO2-Verbrauch ca. 4.000 kg pro Jahr) müsste im kommenden Jahr mit CO2-Kosten in Höhe von etwa 140 Euro kalkuliert werden, rechnet Haus & Grund vor. Zwei Jahre später würden diese Kosten bei etwa 220 Euro liegen. Bewohner eines kleineren Einfamilienhauses und einem jährlichen CO2-Verbrauch von 6.200 kg CO2 pro Jahr müssten im kommenden Jahr mit etwa 230 Euro rechnen und 2025 mit über 340 Euro. „Wenn der Staat auf diese Einnahmen verzichtet, würde dies den betroffenen Haushalten sehr helfen. Der Lenkungseffekt des ohnehin hohen Gaspreises bliebe hingegen erhalten“, resümierte Warnecke.
Ab 1. Juli: Vier Monate Zeit für Grundsteuererklärung
Haus & Grund fordert Fristverlängerung
Am 1. Juli startet die Reform der Grundsteuer in eine neue Phase: Eigentümer müssen nun innerhalb von vier Monaten eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer Unterstützung brauche, könne sich an den Haus & Grund-Verein vor Ort werden.
„Der Staat gibt sich selbst sehr viel Zeit – in der Vorbereitung der Reform und nun auch während der Umsetzung. Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen“, forderte Verbandschef Kai Warnecke. Dies sei vor allem in jenen Ländern notwendig, in den die Eigentümer nicht individuell zur Erklärung aufgefordert werden.
Haus & Grund erinnerte an die Zusage des alten Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers, dass es im Zuge der Reform nicht zu Mehreinnahmen des Staates kommen solle. „Wir werden die Entwicklung ganz genau im Blick haben“, betonte Warnecke. Bereits jetzt stelle der Verband fest, dass Kommunen vor der Neuberechnung der Grundsteuer rasch noch ihre Hebesätze erhöhen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. „Das darf keine Schule machen und muss unterbunden werden“, forderte Warnecke.
Der weitere Fahrplan: Bis Ende 2023 sollen die Eigentümer für die meisten Fälle die Grundsteuerwertbescheide auf Basis der abgegebenen Erklärungen erhalten. Wichtig: Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats gegen diesen Wertbescheid Einspruch eingelegt werden. Im zweiten Halbjahr 2024 sollen die Messbetrags- und die Grundsteuerbescheide erstellt werden und die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest. Ab dem 1. Januar 2025 darf nur noch auf Grundlage der neuen Bewertung Grundsteuer gefordert werden.
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
Regierung, Industrie und Handwerk müssen schnell handeln
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung. „Spätestens die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sollten jedem gezeigt haben, wie enorm wichtig ein schneller Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie ist“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke vor dem morgigen Wärmepumpengipfel mit Bauministerin Geywitz und Wirtschaftsminister Habeck. Bei aller Eile müssten jedoch die begrenzten finanziellen und technischen Möglichkeiten der Verbraucher im Blick behalten werden.
Haus & Grund schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
• Der Umstieg einer alten Heizung auf eine Wärmepumpe muss mit standardisierten Verfahren zügig und sicher erfolgen. Dafür müssen geeignete Wärmepumpen und ausreichend Fachkräfte vorgehalten werden. Der Einbau von Wärmepumpen soll zielgerichtet und vorrangig in Gebäuden erfolgen, die Niedertemperatur-ready sind, um eine hohe Effizienz und geringe Zusatzkosten zu sichern.
• Damit Eigentümer Klarheit bekommen, welche Maßnahmen an ihren Gebäuden für den Einsatz einer Wärmepumpe notwendig sind, soll für jedes Gebäude von unabhängigen Experten ein kostenloser Sanierungsfahrplan erstellt werden.
• Um die hohen Zusatzkosten auszugleichen, müssen Eigentümer mit einer auskömmlichen Wärmepumpenprämie unterstützt werden.
• Wärmepumpen sollten primär dort eingesetzt werden, wo sie 100 Prozent der benötigten Wärme liefern können. So werden teure Hybridheizungen vermieden, die die Kosten des Wohnens überproportional erhöhen.
• Eine kommunale Wärme- und Energieversorgungsplanung muss bis Ende 2023 vorliegen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Müllgebühren: Nürnberg am günstigsten, Leverkusen am teuersten
Zusatzerhebung in 25 kleineren Städten
Der Sieger des Müllgebühren-Rankings 2022 steht fest: Nürnberg ist bei dieser kommunalen Dienstleistung die günstigste Großstadt in Deutschland. Auf Nürnberg folgen Flensburg und Wolfsburg. Das berichtet heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Verbandes die Müllgebühren der nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland untersucht. Danach sind Leverkusen, Trier und Bergisch Gladbach am teuersten.
„Die Kosten des Wohnens steigen derzeit aufgrund rasant steigender Energiepreise dramatisch“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke bei der Vorstellung des Rankings in Berlin. „Dabei dürfen wir jedoch nicht die vielen weiteren Kostentreiber vernachlässigen. Im Gegenteil: Jeder Euro weniger hilft Mietern und Selbstnutzern in der sich zuspitzenden Energiekrise.“
Insgesamt sind die Abfallgebühren im Durchschnitt der 100 Städte in den letzten drei Jahren um ca. 8 Prozent auf 312 Euro gestiegen. 19 Städte senkten die Gebühren im Vergleich der letzten drei Jahre. Das bedeutet, dass die Gebühren in 81 Prozent der Städte gestiegen sind. Während Städte wie Nürnberg oder Wolfsburg die Gebühren in den letzten zwei Jahren um rund ein Drittel bzw. knapp 10 Prozent sogar senken konnten, stiegen sie in Erfurt, Fürth oder Gelsenkirchen um über 20 Prozent.
Warnecke wies darauf hin, dass das Ranking in diesem Jahr verfeinert wurde. Die Bürgerinnen und Bürger könnten nun ihre realen Abfallgebühren besser miteinander vergleichen. Zusätzlich gebe es aber auch nach wie vor ein Gesamtranking in Form eines Indexes.
Erstmalig hat das IW Köln ergänzend die Müllgebühren 25 mittelgroßer Städte untersucht. Hier gewinnt Brandenburg an der Havel. Auf den Plätzen folgen Stralsund und Norderstedt. Hinten liegen Nordhausen, Celle und Neunkirchen. „Es zeigt sich, dass die kleineren Städte nicht günstiger, aber auch nicht teurer als die Großstädte sind. Jede Stadt muss ihre Hausaufgaben ordentlich erledigen, damit die Nebenkosten für die Menschen bezahlbar bleiben, forderte Warnecke. Es seien keine grundsätzlichen Muster wie die Größe einer Stadt, die Einwohnerdichte oder die Haushaltslage als Gründe für hohe oder niedrige Abfallgebühren zu identifizieren. „Am Ende liegt es an individuellen Gegebenheiten wie falsch dimensionierten Müllverbrennungsanlagen, weniger effiziente Services oder einer fehlenden ambitionierteren Politik, die die Müllgebühren in die Höhe treiben“, sagte Warnecke.
Vorbereitung auf den Herbst: Heizverhalten optimieren
Netzagenturchef Müller gibt wertvollen Anstoß
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, zu der aktuell unsicheren Gasversorgung. „Wir müssen uns jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten. Die privaten Vermieter werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihren Mietern im Herbst und Winter warme Wohnungen zu ermöglichen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin.
Der Vorschlag, die Mindesttemperatur abzusenken, sei sinnvoll. Ein Grad weniger Raumtemperatur bedeute sieben Prozent weniger Energieverbrauch. „Alle Verbraucher, ob Mieter oder selbstnutzende Eigentümer, sind aufgefordert, ihren Heizverhalten zu optimieren, wo immer es möglich ist“, so Warnecke.
Erfolgreiche Wohnungspolitik nur mit privaten Eigentümern
136. Haus & Grund-Verbandstag in Leipzig
„Wohnungspolitik kann nur erfolgreich gestaltet werden, wenn sie die privaten Einzeleigentümer adressiert und einbezieht.“ Das war die zentrale Botschaft von Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Eröffnung des 136. Verbandstages in Leipzig. Unter Anwesenheit von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas warnte er davor, den Wohnungsmarkt durch immer mehr Regulierungen und Vorgaben international agierenden Anlagegesellschaften zu überlassen. Diese hätten kein Interesse an ihren Mietern und auch nicht an lebenswerten Städten und Gemeinden. „Die Millionen privaten Eigentümer sind die natürlichen Verbündeten der Kommunen – sei es beim Angebot von Mietwohnungen auch und besonders für Kriegsflüchtlinge, bei der Abkehr von fossiler Energie und auch bei der Belebung unserer Innenstädte“, betonte Warnecke.
Bundesbauministerin Geywitz unterstrich in ihrer Rede das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen zu bauen. Dies gelte auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen enorm stark steigender Baupreise. Zudem müssten klimaneutrales und bezahlbares Bauen in Einklang gebracht werden.
Bundestagsvizepräsidentin Magwas wies in ihrem Grußwort auf die Bedeutung des privaten Eigentums gerade auch für den ländlichen Raum hin. „Gerade im Baubereich sind es nicht nur die Nöte der großen Städte, sondern der Blick muss auch auf die Nöte der kleinen und mittleren Städte sowie der ländlichen Räume gerichtet werden.“ Sie lobte das Wirken der privaten Eigentümer. Sie seien das Gesicht der Vermieter in unserem Land.
Haus & Grund: Wohnungspolitik wieder stärker an den Bürgern ausrichten
Auftakt des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum
„Die Wohnungspolitik muss wieder stärker die Interessen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen.” Das forderte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, anlässlich des heutigen Auftaktgesprächs des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in Berlin.
Warnecke wies darauf hin, dass für viele Menschen in Deutschland die eigenen vier Wände ein Traum seien. Das Bündnis sollte die Weichen dafür stellen, dass dieser Traum gerade für junge Familien auch wieder Realität werden könne. Dafür gelte es, vorhandene Erkenntnisse – etwa aus der früheren Baukostensenkungskommission – endlich umzusetzen.
Fakt sei zudem, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen von Privatpersonen angeboten würden. „Dieses Rückgrat des Wohnungsmarktes gilt es zu stärken. Die Politik ist aufgefordert, den Erwerb von Wohneigentum auch zur Vermietung wieder attraktiver zu gestalten”, appellierte Warnecke. Er verwies darauf, dass Privatpersonen Untersuchungen zufolge für den Neubau von etwa drei Viertel aller Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern verantwortlich sind. Dies seien weit überwiegend Mietwohnungen. „Hier muss das Bündnis bezahlbarer Wohnraum ansetzen, statt dass man sich wie in vergangenen Wahlperioden in ideologischen Diskussionen verliert”, mahnte der Verbandschef.
Haus & Grund begrüßt Weichenstellungen für mehr erneuerbare Energien
Für Eigentümer werden Solaranlagen und Wärmepumpen attraktiver
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute bekannt gewordenen Eckpunkte zur besseren Förderung erneuerbarer Energien. „Das Osterpaket enthält wichtige Punkte. Dazu gehört in erster Linie, dass Solaranlagen bereits in diesem Jahr deutlich besser gefördert werden sollen, wenn der Strom ins Netz eingespeist wird“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke in einer ersten Stellungnahme. Dies werde für viele private Eigentümer ein Anreiz sein, eine Solaranlage zu installieren, die sich bisher aufgrund der geringen Förderung nicht gerechnet habe.
Wer den selbst produzierten Strom auch selbst nutzen möchte, werde ebenfalls bessergestellt. So sollen auf diesen Strom bisher entfallende Umlagen gestrichen werden. Ebenso solle jener Strom von Umlagen befreit werden, der für den Betrieb von Wärmepumpen benötigt werde. Warnecke nannte dies ein wichtiges Signal. Er begrüßte zudem den dauerhaften Wegfall der Ökostromumlage und die damit einhergehende Förderung erneuerbarer Energie über den Bundeshaushalt.
CO2-Preis: Stufenmodell der Bundesregierung ist nicht fair
Klimageld wäre sozial- und klimapolitisch die bessere Lösung
„Das von den Bundesministerien für Bau, Justiz sowie Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellte Stufenmodell bei der CO2-Bepreisung ist keine faire Lösung.“ So kommentierte Haus & Grund- Präsident Kai Warnecke die gestern bekannt gewordene Einigung. Mieter entschieden, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen.
Das Ergebnis sei zwar besser als eine hälftige Teilung der Kosten. Ebenso sei es im Verhältnis zu den Planungen im Koalitionsvertrag eine Verbesserung, wenn die Regelungen erst zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten sollen. „Es ist und bleibt aber aus sozial- und klimapolitischen Gründen eine schlechte Lösung, die wir ablehnen. Statt der Aufteilung sollte ein Pro-Kopf-Klimageld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert werden. Einkommensschwache Mieter und Selbstnutzer würden so am effektivsten entlastet und der CO2-Preis könnte seine volle Wirkung entfalten. Der Ampel-Kompromiss macht beides zunichte“, stellte Warnecke fest.
Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter – entgegen mancher Behauptung – nicht mal eben eine neue Heizung einbauen könnten. Abgesehen vom Geld fehlten häufig technische Lösungen, etwa bei Altbauten in den Innenstädten. Zudem fehlten hinreichend kompetente, unabhängige Energieberater sowie Installateure mit dem entsprechenden Know-how.
Hohe Energiepreise: Haus & Grund begrüßt kurzfristige Entlastungen
Pro-Kopf-Klimageld muss folgen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute das von der Bundesregierung vorgelegte Entlastungspaket. „Das Paket kann zielgerichtet und schnell helfen. Die Hauptaufgabe der nächsten Monate wird es sein, bei der beschleunigten Energiewende im Gebäudebestand niemanden zu überfordern“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Warnecke bezweifelte, dass – wie von der Regierung geplant – bereits ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. „Für eine erfolgreiche Umsetzung fehlt es an bezahlbaren Technologien, erneuerbarer Energie und vor allem auch an qualifiziertem Personal. Der Plan ist nett, aber der Realität hält er noch nicht stand“, gab Warnecke zu bedenken.
Um die Bürger langfristig von steigenden Kosten für fossile Energien zu entlasten, plädiert Haus & Grund für ein Pro-Kopf-Klimageld zur Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung. Die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro sei ein erster Schritt. Nun müsse die Bundesregierung ein Verfahren vorlegen, um die Auszahlung zu verstetigen. „Das Klimageld ist sozial- und klimapolitisch sehr wirksam. Es wäre fatal, dieses nicht zu nutzen“, betonte Warnecke.
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2021 können bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
CO2-Emissionen: Abkehr von Sektorzielen dringend notwendig
Haus & Grund: Es geht ganz praktisch um das Was, Wie und Womit
Die Klimaschutzpolitik der vergangenen Jahre ist gescheitert. Zu dieser Einschätzung kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach den heute vom Umweltbundesamt vorgelegten Zahlen zu den CO2-Emissionen im vergangenen Jahr. „Wir müssen dringend von den für jeden Wirtschaftssektor exakt festgelegten Minderungszielen und damit verbundenen Sofortmaßnahmen bei einer Zielverfehlung wegkommen. Die Ampel-Koalition hat dafür im Koalitionsvertrag die Grundlagen gelegt“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke die Ergebnisse.
Wie im vergangenen Jahr beugen sich nun Expertenrat und zuständige Ministerialbeamte über die Zahlen, um anschließend Sofortmaßnahmen für einzelne Sektoren festzulegen und zu prüfen. „Dieses planwirtschaftliche Klein-Klein ist nicht zielführend. Maßnahmen müssen über die Sektoren hinweg ergriffen werden. Für private Haus- und Wohnungseigentümer geht es um ganz konkrete Hilfen und Informationen“, erläuterte Warnecke. Sie benötigten jetzt unmittelbar individuelle Sanierungsberatungen, Informationen über in Kürze regional zur Verfügung stehende erneuerbare Energien, nachhaltige Baustoffe und geeignete Technologien sowie die finanziellen Mittel für klimaschützende Investitionen. „Und wenn es klimapolitisch sinnvoll ist, dass Mieter auf dem Haus produzierten Solarstrom nutzen, dann müssen dafür endlich vernünftige rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden“, forderte Verbandschef Warnecke.
Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge
Was Eigentümer und Mieter beachten sollten
Der Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele Menschen, ob selbstnutzender Eigentümer oder Mieter, wollen helfen, um wenigstens das Leid der Geflüchteten ein wenig zu lindern. Wer Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:
Eigentümer oder Mieter können zur Verfügung stehenden Wohnraum entweder der zuständigen Kommunalverwaltung melden oder diesen auf Portalen wie beispielsweise www.unterkunft-ukraine.de anbieten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es nicht.
Es sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich immer im Einzelfall. Bei der auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen dürfte der Spielraum etwas weiter sein.
Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, muss der Vermieter nicht informiert werden. Haus & Grund rät jedoch dazu, den Vermieter und auch die Nachbarn vorab mit einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung zu stellen. Wenn Flüchtende über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.
Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine
Private Eigentümer können helfen
„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen uns fassungslos und traurig. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind auf die Unterstützung unserer Gesellschaft angewiesen“, sagte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke. Jeder, der praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen möchte, könne sich entweder an die örtliche Kommunalverwaltung wenden oder seine privaten Unterkünfte bei der Initiative #unterkunft unter https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/ melden.
Für die Vermietung von Wohnraum an Ukrainerinnen und Ukrainer wäre es hilfreich, wenn diese einen EU-Sonderstatus erhielten, der allen Beteiligten ein unbürokratisches und schnelles Handeln ermöglichte.
Haus & Grund fordert Entlastung aller Energieverbraucher
Klimageld muss dieses Jahr umgesetzt werden
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat heute die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr ein Pro-Kopf-Klimageld auf den Weg zu bringen. „Angesichts des steigenden Gaspreises ist eine Rückzahlung der staatlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung dringend geboten“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Die Abschaffung der EEG-Umlage und der einmalige Heizkostenzuschuss für Geringverdiener seien nicht ausreichend.
„Sozial- und klimapolitisch war es ein grober Fehler der alten Bundesregierung, den CO2-Preis auf Gas, Heizöl und Kraftstoffe einzuführen, ohne die Einnahmen daraus den Bürgern umgehend zurückzugeben. Die Ampel-Koalition hat jetzt die Chance und die Verpflichtung, diesen Geburtsfehler zu korrigieren. Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch“, unterstrich Warnecke. Auch die Einnahmen aus dem EU-weiten Zertifikatehandel seien an die Bürger zurückzugeben.
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